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Hausregeln

Mit Sicherheit mehr Vergnügen

Mit dem Eintritt in das Casino anerkennen alle Gäste die Hausregeln und Spielvorschriften gemäss dem anwendbaren Spielreglement.

EINLASS

  • Alle Gäste müssen sich mit einem offiziellen Ausweis vor dem Einlass in das Casino St. Moritz ausweisen (Geldspielgesetz, BGS Art. 54).
  • Folgende Ausweisdokumente werden akzeptiert: Schweizer Reisepass, Schweizer Identitätskarte (sofern sie nicht länger als 5 Jahre abgelaufen sind), Führerausweis, Schweizer Ausländerausweise (B, C, Ci, G, L), Diplomatenausweise und Schweizer Legimitationsausweis für Angestellte des Bundes, der Kantone und Gemeinden. Ausländische Reisepässe, Führerausweise und EU-Ausweise werden als gültig erachtet, sofern sie gemäss Weisungen des Bundesamtes für Migration zum Grenzübertritt berechtigen.
  • Bei der Eintrittskontrolle werden Daten registriert, die zur Einhaltung gesetzlicher Sorgfaltspflichtenvorgeschrieben sind.
  • Das diensthabende Casino Management übt das Hausrecht aus. Es ist berechtigt, Personen den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder Gäste aus dem Casino St. Moritz zu verweisen.
  • Die Entscheidung, den Zutritt zum Casino St. Moritz zu verweigern, darf nicht aufgrund einer Diskriminierung (z.B. der Herkunft, Hautfarbe oder des Geschlechts) getroffen werden.
  • Das Mitbringen von Hunden und anderen Tieren in das Casino ist nicht gestattet.
  • Das Mitführen von Waffen jeglicher Art ist innerhalb des Casinos untersagt.

MINDESTALTER

  • Der Zutritt zum Casino St. Moritz ist ab 18 Jahren gestattet.

KLEIDERORDNUNG

  • Die Kleiderordnung ist Smart Casual. Wir erwarten eine dem Ambiente unseres Casinos angemessene Bekleidung. Kopfbedeckungen und Sonnenbrillen sind nicht erlaubt. Das Tragen von Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen kann ausnahmsweise gestattet werden.
  • Das Casino St. Moritz behält sich das Recht vor, Personen mit unangemessener Kleidung den Zutritt zu verweigern. Kleidungsstücke wie Regenmäntel und Jacken sowie Aktentaschen und grosse Handtaschen müssen an der Garderobe abgegeben werden. Sie dürfen im Casino weder getragen noch mitgeführt werden.

SPIELREGELN

  • Die Spielregeln der einzelnen Spiele finden Sie in unseren Spielerklärungen. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für weitere Fragen zum Spielangebot gerne zur Verfügung.

SICHERHEIT

  • Wir bitten alle Gäste, den Spieltisch und/oder die Spielautomaten erst dann zu verlassen, wenn allfällige Gewinne ausgezahlt wurden oder kein Guthaben mehr auf dem Spielautomaten ist.
  • Gegen unrechtmässige Nutzung des Spielvorteils wird vorgegangen.
  • Die Räume des Casino St. Moritz, insbesondere die Spielbereiche und deren Umgebung, werden zur Sicherheit der Gäste permanent durch Videokameras überwacht. Die Spieltische und der Kassenbereich sind aus Sicherheitsgründen zusätzlich mit Mikrofonen ausgestattet.
  • Das diensthabende Casino Management behält sich das Recht vor, die Gäste des Casino St. Moritz aus Sicherheitsgründen zu durchsuchen. Diese Durchsuchung kann eine Kontrolle durch einen elektronischen Metalldetektoren beinhalten. Solche Sicherheitsmassnahmen dienen ausschliesslich dem Schutz und der Sicherheit aller Gäste.
  • Das Casino St. Moritz übernimmt keine Haftung für unbeaufsichtigte Geldwerte oder zurückgelassene Gegenstände. Spielautomatenreservierungen sind in der Regel nur für einen kurzen Zeitraum (z.B. während des Umtauschvorgangs) möglich und müssen den Mitarbeitern im Voraus mitgeteilt werden.

SUCHTPRÄVENTION

  • Um seine Gäste vor möglichen negativen Folgen des Spielens zu schützen, hat das Casino St. Moritz ein Sozialkonzept entwickelt. Informationen dazu befinden sich in unserer Broschüre «Beim Spielen alles im Griff?», die in den Räumlichkeiten des Casinos ausliegt. Gerne geben auch die Mitarbeiter des Casinos darüber Auskunft. Das Casino schliesst jene Personen vom Spielbetrieb aus, von denen es auf Grund ihrer eigenen Beobachtungen oder auf Grund von Informationen Dritter weiss, dass sich diese Personen in einer der folgenden Situation befinden:
    • Überschuldet sind oder nicht in der Lage sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
    • Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen und Vermögen stehen.
    • Den ordnungsgemässen Spielbetrieb beeinträchtigen.
  • Die Spieler selbst können beim Casino einen Selbstausschluss beantragen.
  • Hat das Casino St. Moritz begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse einer Person die Teilnahme am Spiel nicht oder nur beschränkt zulässt, kann es dieser Person den Zutritt verweigern. Das Gesetz verlangt, dass dieser Entscheid allen anderen Casinos in der Schweiz mitgeteilt wird.
  • Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn sich die Person bei der Abklärung seiner finanziellen Verhältnisse nicht genügend kooperativ zeigt.

SPIELAUTOMATEN

  • Der maximale Gewinn an Spielautomaten beträgt CHF 25.000 pro Spielautomat und Spiel, unabhängig von den auf dem Automaten angegebenen Beträgen. Die obige Begrenzung der Gewinne gilt nicht für den Mystery Jackpot. Das Casino St. Moritz behält sich das Recht vor, einen Spielautomaten jederzeit ausser Betrieb zu nehmen.

SPIELEINSÄTZE

  • Einsätze auf Guthabenbasis (Vorschüsse) sind gesetzlich untersagt. Spielgebote (Ansagen) sind nur gültig, wenn der angegebene Betrag bezahlt und das Spielgebot vom diensthabenden Croupier laut und deutlich wiederholt wurde.
  • Die Gäste müssen Spielchips kaufen, um Einsätze zu tätigen. Die Einsätze müssen mit gültigen Spieljetons des Casino St. Moritz getätigt werden. Die Höhe des Mindest- und Höchsteinsatzes für die einzelnen Spiele ist an den Spieltischen oder den Spielautomaten angezeigt.
  • An den Spielautomaten kann nur bargeldlos ausgezahlt werden. Die dafür benötigte Cashless Karte erhalten Spieler auf Wunsch an der Casino-Kasse.
  • Zur Sicherheit und zum Vorteil unserer Gäste, haben die vom Casino St. Moritz in Umlauf gebrachten Jetons keinen Wert ausserhalb der Räumlichkeiten.
  • Bei Unstimmigkeiten im Spielbetrieb oder an den Spielautomaten behält sich das Casino St. Moritz das Recht vor, Auszahlungen bis zur Klärung des Sachverhalts zurückzuhalten.

ROULETTE-ZAHLEN

  • Das Casino übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der angezeigten oder aufgerufenen Zahlen am Roulette Tisch.

WÄHRUNG

  • Das Casino St. Moritz behält sich das Recht vor, nur Schweizer Franken und die wichtigsten Fremdwährungen zu akzeptieren. Weitere Informationen und Details erhalten Sie an der Casino-Kasse. Beim Umtausch von Fremdwährungen wird eine Provision erhoben.

SCHECKS

  • Es werden keine Barschecks akzeptiert.

KREDIT

  • Das Casino St. Moritz gewährt keine Kredite. Ebenso ist die Gewährung von Krediten unter den Gästen nicht gestattet.

FOTOGRAFIEREN UND FILMEN

  • Das Fotografieren oder Filmen ist generell verboten. Das diensthabende Casino Management kann auf Anfrage eine Genehmigung erteilen.

MOBILTELEFONE

  • Die Benutzung von Mobiltelefonen ist in den Spielbereichen, insbesondere an den Spieltischen, nicht gestattet.

SYNDIKATSSPIEL

  • Syndikatswetten sind im Casino St. Moritz strengstens untersagt. Der General Manager behält sich das Recht vor, gegebenenfalls die maximalen Einsatzlimits pro Person festzulegen.

JACKPOT-GEWINNE

  • Jackpot-Gewinne bis zu CHF 30`000 werden in bar ausbezahlt. Ein Scheck kann für jede Summe ausgestellt werden, die CHF 10`000 übersteigt. Die Einlösung bei der Bank unterliegt den Bestimmungen der Bank.

SORGFALTSPFLICHT IN BEZUG AUF GELDWÄSCHEREI

  • Das Casino St. Moritz setzt sämtliche Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Geldwäschereibekämpfung um. Zur Identifizierung im Zusammenhang mit diesen Sorgfaltspflichten werden dieselben Ausweisdokumente akzeptiert, die auch zum Einlass in das Casino berechtigen.

ERLAUBTE SPIELE

  • Es werden nur Glücksspiele angeboten, die nach dem Geldspielgesetz erlaubt sind.

DROGEN UND ANDERE VERBOTENE SUBSTANZEN

  • Der Konsum, Verkauf und Besitz von illegalen Drogen und anderen verbotenen Substanzen ist in den Räumlichkeiten des Casino St. Moritz verboten.

ESSEN UND TRINKEN

  • Es dürfen keine Speisen und Getränke in das Casino mitgenommen werden.

AUSZAHLUNGSBESTÄTIGUNG

  • Das Casino St. Moritz stellt keine Auszahlungsbestätigungen oder Gewinnbescheinigungen aus.

TRINKGELDER DER MITARBEITER

  • 84% aller Trinkgelder werden an die Mitarbeiter des Casino St. Moritz in Form von Lohnzuschlägen ausbezahlt. Gratifikationen anderer Art an die Mitarbeiter sind nicht erlaubt.

RAUCHVERBOT

  • Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Bereichen gestattet.

UNRECHTMÄSSIGE SPIELERTRÄGE

  • Nach Artikel 56 des Geldspielgesetzes sind unrechtmässig erzielte Spielerträge durch das Casino einzuziehen und der AHV zuzuführen.

Öffnungszeiten

  • täglich geöffnet
  • von 18 – 03 Uhr

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