Hausregeln

Mit Sicherheit mehr Vergnügen

Mit dem Eintritt in das Casino anerkennen alle Gäste die Hausregeln und Spielvorschriften gemäss dem anwendbaren Spielreglement.

Einlass

  • Alle Gäste müssen sich mit einem offiziellen Ausweis vor dem Einlass ins Casino St. Moritz ausweisen. (Bundesgesetz über das Glücksspiel vom 01.01.2019).
  • Folgende Ausweisdokumente werden akzeptiert: Schweizer Reisepass, Schweizer Identitätskarte oder Führerausweis, Schweizer Ausländerausweis. Ausländische Pässe, Führerscheine und EU-Ausweise sind als Ausweisdokumente gültig, wenn diese zur Einreise in die Schweiz berechtigen.
  • Das Ausweisdokument muss in physischer Form vorliegen. Fotos oder PDFs können wir leider nicht akzeptieren.
  • Bei der Eintrittskontrolle werden keine persönlichen Daten erfasst, es erfolgt lediglich ein Abgleich mit dem nationalen Register der gesperrten Personen.
  • Das Casino Management übt das Hausrecht aus. Es ist berechtigt, Personen den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder Gäste aus dem Casino St. Moritz zu verweisen.
  • Die Entscheidung, den Zutritt zum Casino St. Moritz aufgrund von Diskriminierung (Herkunft, Hautfarbe, Gender u.v.m.) zu verweigern ist unzulässig.
  • Das Mitbringen von Hunden und anderen Tieren in das Casino ist nicht gestattet.
  • Der Besitz von Waffen jeglicher Art ist innerhalb des Casinos untersagt.

Mindestalter

  • Der Zutritt zum Casino St. Moritz ist ab 18 Jahren gestattet.

Kleiderordnung

  • Die Kleiderordnung ist Smart Casual. Wir erwarten einen dem Ambiente unseres Casinos angemessene Bekleidung. Kopfbedeckungen sind nicht erlaubt. Aus religiösen Gründen sind Ausnahmen erlaubt.
  • Das Tragen von Kampfanzügen ist im Casino St. Moritz nicht erwünscht. Die Ausgangsuniform (Militär) ist erlaubt.
  • Das Casino St. Moritz behält sich das Recht vor, Personen mit unangemessener Kleidung den Zutritt zu verweigern. Kleidungsstücke wie Regenmäntel und Jacken sowie Aktentaschen und grosse Handtaschen müssen an der Garderobe abgegeben werden. Sie dürfen im Casino weder getragen noch mitgeführt werden.

Spielregeln

  • Die Spielregeln der einzelnen Spiele finden Sie in unseren Spielerklärungen. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für weitere Fragen zum Spielangebot gerne zur Verfügung.

Sicherheit

  • Wir bitten alle Gäste, den Spieltisch und/oder die Spielautomaten erst dann zu verlassen, wenn alle Gewinne ausgezahlt wurden oder kein Guthaben mehr auf dem Automaten ist.
  • Gegen unrechtmässige Nutzung des Spielvorteils wird vorgegangen.
  • Die Räume im Casino St. Moritz, insbesondere die Spielbereiche und deren Umgebung, werden permanent durch Videokameras überwacht. Spieltische und Kasse sind zur Sicherheit der Gäste und der Mitarbeiter mit Mikrofonen ausgestattet.
  • Das Management behält sich das Recht vor, die Gäste des Casino St. Moritz aus Sicherheitsgründen zu durchsuchen. Diese Durchsuchung kann eine Kontrolle durch einen elektronischen Metalldetektoren beinhalten. Solche Sicherheitsmassnahmen dienen ausschliesslich dem Schutz und der Sicherheit aller Gäste.
  • Das Casino St. Moritz übernimmt keine Haftung für unbeaufsichtigte Gelder oder zurückgelassene Gegenstände. Spielautomatenreservierungen sind in der Regel nur für einen kurzen Zeitraum (z.B. während des Umtauschvorgangs) möglich und müssen den Mitarbeitern im Voraus mitgeteilt werden.

Suchtprävention

  • Um möglichen schädlichen Folgen der Spieltätigkeit vorzubeugen und diese nach Möglichkeit zu verhindern, sind die Schweizer Casinos zu einer Sozialpolitik verpflichtet (Glücksspiel SBG: Artikel 22 Spielverbot).
  • Die Spielbank schliesst jene Personen von der Spieltätigkeit aus, die die Spielbank auf Grund ihrer eigenen Beobachtungen oder auf Grund von Informationen Dritter weiß oder vermutet, dass sie sich in einer solchen Lage befinden, dass sie:
    a) Überschuldet sind oder nicht in der Lage sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
    b) Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen und Vermögen stehen.
    c) Den ordnungsgemäßen Spielbetrieb beeinträchtigen.
  • Die Spieler selbst können beim Casino einen Selbstausschluss beantragen.
  • Hat das Casino St. Moritz begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse einer Person die Teilnahme am Spiel nicht oder nur beschränkt zulässt, kann es ihm den Zutritt verweigern. Das Gesetz verlangt, dass dieser Entscheid allen anderen Casinos in der Schweiz mitgeteilt wird.
  • Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn sich die Person bei der Abklärung seiner finanziellen Verhältnisse nicht genügend kooperativ zeigt
  • Bitte beachten Sie die Broschüre „Beim Spielen alles «im Griff»?“, die im Casino St. Moritz ausgelegt ist.

Spielautomaten

  • Der maximale Gewinn an Spielautomaten beträgt CHF 25.000 pro Spielautomat und Spiel, unabhängig von den auf dem Automaten angegebenen Beträgen. Die obige Begrenzung der Gewinne gilt nicht für den Mystery Jackpot. Das Casino St. Moritz behält sich das Recht vor, einen Spielautomaten jederzeit ausser Betrieb zu nehmen.

Spieleinsätze

  • Einsätze auf Guthabenbasis (Vorschüsse) sind gesetzlich untersagt. Spielgebote (Ansagen) sind nur gültig, wenn der angegebene Betrag bezahlt und das Spielgebot vom diensthabenden Croupier laut und deutlich wiederholt wurde.
  • Die Gäste müssen Spielchips kaufen, um Einsätze zu tätigen. Die Einsätze müssen in gültigen Spieljetons des Casino St. Moritz getätigt werden. Die Höhe des Mindest- und Höchsteinsatzes für die einzelnen Spiele ist an den Spieltischen oder den Spielautomaten angezeigt.
  • An den Spielautomaten kann nur bargeldlos gespielt werden. Die notwendige Geldkarte erhalten Spieler auf Wunsch an der Casino-Kasse.
  • Zur Sicherheit und zum Vorteil unserer Gäste, haben die vom Casino St. Moritz in Umlauf gebrachten Jetons keinen Wert ausserhalb der Räumlichkeiten. Gegen Missbrauch wird vorgegangen.
  • Bei Unstimmigkeiten im Spielbetrieb oder dem Gewinn von Guthaben an den Spielautomaten behält sich das Casino St. Moritz das Recht vor, Auszahlungen bis zur Klärung des Sachverhalts zurückzuhalten.

Spielchips

  • Spielchips sind vor dem Verlassen des Casinos umzutauschen. Der General Manager kann Spielchips jederzeit aus dem Verkehr ziehen, für ungültig erklären und durch andere ersetzen.
  • Spielchips ohne aufgedruckten Wert sind nach der Abrechnung am Tisch nur mit dem niedrigsten Chipwert gutzuschreiben.

Roulette-Zahlen

  • Das Casino übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der angezeigten oder aufgerufenen Zahlen am Roulette Tisch.

Währung

  • Das Casino St. Moritz behält sich das Recht vor, nur Schweizer Franken und die wichtigsten Fremdwährungen zu akzeptieren. Weitere Informationen und Details erhalten Sie an der Hauptkasse. Beim Umtausch von Fremdwährungen wird eine Kommission erhoben.

Schecks

  • Es werden keine Barschecks akzeptiert.

Kredit

  • Das Casino St. Moritz gewährt keinen Kredit. Ebenso ist die Gewährung von Krediten unter den Gästen nicht gestattet.

Fotografieren und Filmen

  • Das Fotografieren oder Filmen ist generell verboten. Die Casino Management ist berechtigt, auf besondere Anfrage eine Genehmigung zu erteilen.

Mobiltelefone

  • Die Benutzung von Mobiltelefonen ist in den Spielbereichen, insbesondere an den Spieltischen, nicht gestattet.

Syndikatsspiel

  • Syndikatswetten sind im Casino St. Moritz strengstens untersagt. Der General Manager behält sich das Recht vor, gegebenenfalls die maximalen Einsatzlimits pro Person festzulegen.

Jackpot-Gewinne

  • Jackpot-Gewinne bis zu CHF 30`000 werden in bar ausbezahlt. Ein Scheck kann für jede Summe ausgestellt werden, die CHF 10`000 übersteigt. Die Einlösung bei der Bank unterliegt den Bestimmungen der Bank.

Sorgfaltspflicht in Bezug auf Geldwäscherei

  • Die notwendigen Massnahmen werden strikt durchgesetzt, um sicherzustellen, dass die Anforderungen des Bundesgesetzes gegen die Geldwäscherei erfüllt werden und dass der Ruf der Branche und deren Management geschützt werden.

Öffnungszeiten

  • Das Casino St. Moritz ist täglich geöffnet. Während der Nebensaison werden die Öffnungszeiten der Tischspielabteilung von der Geschäftsleitung des Casino St. Moritz festgelegt. Die Öffnungszeiten der einzelnen Tischspiele und Spielautomaten können im Ermessen der Geschäftsleitung individuell festgelegt werden. Die aktuellen Öffnungszeiten werden auf der Homepage des Casinos kommuniziert.
  • Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten des Casinos durch Vorankündigung kurzfristig zu ändern.

Technische Hilfsmittel

  • Der Einsatz von technischen oder elektronischen Hilfsmitteln zur Beeinflussung oder Aufzeichnung der angebotenen Spiele ist nicht gestattet.

Erlaubte Spiele

  • Es werden nur Glücksspiele angeboten, die nach dem Glücksspielgesetz erlaubt sind.

Drogen und andere verbotene Substanzen

  • Der Konsum, Verkauf, Vertrieb und Besitz von illegalen Drogen und anderen verbotenen Substanzen ist in den Räumlichkeiten des Casino St. Moritz verboten.

Essen und Trinken

  • Gemäss §25 des Schweizerischen Gastgewerbegesetzes ist der Verkauf von alkoholischen Getränken an Personen, die betrunken, psychisch krank, alkohol- oder drogenabhängig sind, verboten. Es dürfen keine Speisen und Getränke aus dem Spiel- und Barbereich in den Empfangsbereich des Casino St. Moritz mitgenommen werden. Getränke die an der Casino Bar gekauft wurden, dürfen nur innerhalb des Casinos konsumiert werden. Nach Barschluss werden keine Getränke oder Speisen nach Schließung der Bar serviert.

Recht auf endgültige Entscheidung

  • In Zweifelsfällen hat der General Manager das Entscheidungsrecht, in seiner Abwesenheit, die Casinodirektion.

Auszahlungsbestätigung

  • Das Casino St. Moritz stellt keine Auszahlungsbestätigungen oder Gewinnbescheinigungen aus.

Trinkgelder der Mitarbeiter

  • 84% aller Trinkgelder werden an die Mitarbeiter des Casino St. Moritz in Form von Lohnzuschlägen ausbezahlt. Gratifikationen anderer Art an die Mitarbeiter sind nicht erlaubt.

Swiss Jackpot

  • Der Betrieb des Swiss Jackpot unterliegt dem Reglement der „Swiss Jackpot“ Kommanditgesellschaft des Casinos. Wird der Swiss Jackpot durch mehrere Automaten gleichzeitig ausgelöst, sei es im Casino St. Moritz oder in einem anderen Schweizer Casino, wird der angezeigte Jackpotbetrag zu gleichen Teilen unter den auslösenden Spielern aufgeteilt (kein Anspruch auf den vollen angezeigten Jackpotbetrag bei mehreren Gewinnern).
  • Bei Unklarheiten kann die Auszahlung des Spielguthabens zur Klärung zurückgehalten werden.

Öffnungszeiten

  • Täglich von 18.00 bis 3.00 Uhr
  • FR-SA bis 4:00

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