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Spielerschutz

Informationen zum Spielen mit Verantwortung

Wir helfen schnell, unkompliziert und diskret. Bitte wenden Sie sich direkt an einen Mitarbeiter unseres Casinos, wenn Sie ein vertrauliches Gespräch wünschen.

Informationen zum verantwortungsvollen Spielen

§ 76 des Glücksspielgesetzes (BGS) verpflichtet die Betreiber einer Spielbank, in einem Sozialkonzept festzulegen, welche Maßnahmen die Spielbank ergreifen will, um sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorzubeugen und den Schutz der Spieler zu gewährleisten. Gemäss diesem Artikel und dem dazugehörigen Ausführungsgesetz (Art. 48 Spielbankenverordnung) hat die Spielbank konkrete Massnahmen im Sozialkonzept zu definieren:

  • zur transparenten Information des Spielers
  • zur Früherkennung gefährdeter Spieler
  • für Selbstkontrolle, Spielbeschränkungen und Spielmoderation
  • zur Verhängung und Durchsetzung von Spielverboten
  • zur Ausbildung und regelmäßigen Weiterbildung des mit der Umsetzung des Sozialkonzepts betrauten Personals
  • zur Sammlung von Daten, um die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen zu bewerten
  • für die Zusammenarbeit mit einem Suchtzentrum und einer Therapieeinrichtung

Unser Konzept zum Spielerschutz

Das Konzept des Casino St. Moritz basiert auf den Ergebnissen umfangreicher Abklärungen und Untersuchungen unserer Mitarbeiter der Sozialberatung sowie auf den Erkenntnissen aus der praktischen Anwendung der letzten 20 Jahre.

Die Umsetzung und Einhaltung der Sozialkonzepte wird vom Sozialbeirat überwacht und von der Bundesspielbankenkommission (ESBK) überwacht. Die dem Sozialschutz zugrunde liegenden Prozesse und Ergebnisse werden regelmäßig durch interne und externe Audits überprüft und kontinuierlich optimiert.

Um zu klären, welche Schritte notwendig sind, um ein angemessenes Spielverhalten aufrechtzuerhalten oder das Spielen um Geld einzustellen, empfehlen wir ein persönliches Gespräch. Bitte wenden Sie sich direkt an einen Mitarbeiter unseres Casinos, wenn Sie ein vertrauliches Gespräch wünschen.

Das schweizerische Spielbankengesetz sieht vor, dass Gäste, die im Zusammenhang mit dem Glücksspiel Probleme haben, auch gegen ihren Willen festgehalten werden können. Das Casino-Personal ist darauf geschult, Spielsucht bestmöglich zu erkennen und je nach Situation eine Spielsperre zu verhängen.

Lokale Unterstützung

Wir koordinieren und unterstützen die Bemühungen des Casino St. Moritz im Bereich der Suchtprävention und stellen deren Wirksamkeit und Qualität sicher. Wir informieren über Spielprobleme und Spielsucht, beraten und unterstützen Betroffene und ihre Angehörigen.

Wenn Sie eine Sperre beantragen möchten, bitten wir Sie, sich direkt an einen Mitarbeiter des Casino St. Moritz zu wenden. Sie können auch in einem Casino Ihrer Wahl anrufen und nach dem Verantwortlichen für das Sozialkonzept fragen. In jedem Fall werden Sie schnell, unkompliziert und diskret unterstützt.

Das Casino St. Moritz nimmt Ihre Glücksspielprobleme ernst. Um Sie bestmöglich unterstützen zu können, arbeiten wir eng mit unabhängigen Experten des Sozialbeirats der Schweizer Casinos zusammen.

Sofortige Unterstützung

Wenden Sie sich bitte direkt an einen Mitarbeiter des Casino St. Moritz. Sie können auch in einem Casino Ihrer Wahl anrufen und nach dem Verantwortlichen für das Sozialkonzept fragen. In jedem Fall werden Sie schnell, unkompliziert und diskret unterstützt.

Beratungsstelle

Wenn Ihnen Ihre Casino-Besuche nicht den gleichen Genuss bereiten oder Sie häufig in seelische Krisen, finanzielle Probleme, familiäre Probleme oder berufliche Schwierigkeiten geraten, sollten Sie dringend Ihr Spielverhalten ändern oder das Spielen um Geld ganz aufgeben.

Experten, an die Sie sich mit folgenden Kontakten wenden können, helfen Ihnen gerne weiter:

Glücksspielausschluss

Ein freiwilliger Spielausschluss ist ein wirksames Mittel zum Selbstschutz, wenn Sie merken, dass Sie mehr spielen, als Sie sich leisten können.

Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten :

  • Das freiwillige Spielverbot können Sie persönlich im Casino beantragen. Sie benötigen lediglich ein amtlich gültiges Personaldokument (ID, Reisepass oder Führerschein). Fragen Sie am besten beim Betreten des Casinos eine verantwortliche Person. Sie erhalten Informationen zu den Voraussetzungen einer Aufhebung des Spielverbots sowie zu einer möglichen Beratung durch externe Fachstellen.
  • Das Spielverbot gilt auf unbestimmte Zeit. Der freiwillige Ausschluss kann frühestens drei Monate nach dem Entlassungstermin aufgehoben werden. Der von der Spielbank angeordnete Spielausschluss kann beantragt werden, wenn der Grund für das Spielverbot weggefallen ist. Für das Verfahren zum Aufheben einer Sperre wenden Sie sich bitte an das Casino, das die Sperre ausgesprochen hat.
  • Nach Aufhebung der Spielsperre werden die Daten umgehend gelöscht.

Selbsttest

Spielen ist eine der schönsten Beschäftigungen des Menschen. Spielen kann aber in Einzelfällen auch zu einem Problem werden. Zum Beispiel, wenn Sie mehr Zeit beim Spiel verbringen als Sie eigentlich möchten. Oder wenn Sie dafür mehr ausgeben, als es Ihr Budget zulassen würde.

Wie ist Ihre Haltung zum Spiel? Ist Spielen für Sie ein Problem? Wir laden Sie herzlich dazu ein, sich bei der Frage, ob Sie selbst eventuell suchtgefährdet sind, besser einschätzen zu können.
Die nachfolgenden Fragen können Ihnen einen Anhaltspunkt geben; vor allem dann, wenn Sie nicht spontan mit „Ja“ oder „Nein“ antworten können und/oder wenn Sie mindestens drei Fragen mit „Ja“ beantwortet haben.

  • Verweilen Sie oft länger beim Spielen als Sie sich vorgenommen haben?
  • Haben Sie nach dem Spielen Gewissenbisse in Bezug auf die Spielteilnahme?
  • Haben Sie schon gespielt, um mit einem erhofften Gewinn vorhandene Schulden zurückzuzahlen oder andere Finanzprobleme zu lösen?
  • Wirkt sich das Spielen negativ auf Ihre Lebensfreude oder Leistungsfähigkeit aus?
  • Wenn Sie gewonnen haben, empfinden Sie dann das starke Verlangen weiterzuspielen, in der Hoffnung, noch mehr zu gewinnen?
  • Haben Sie schon oft so lange gespielt, bis Sie kein Geld mehr bei sich hatten?
  • Haben Sie sich schon einmal Geld geliehen, um weiterspielen und dadurch entstandene Verluste ausgleichen zu können?
  • Haben Sie schon einmal auf ungesetzliche Weise Ihr Spiel finanziert oder haben Sie schon einmal an eine solche Möglichkeit gedacht?
  • Waren berufliche Schwierigkeiten oder der Verlust Ihrer Arbeitsstelle schon einmal die Folge Ihrer Teilnahme am Glücksspiel?
  • Beschäftigen Sie sich gedanklich häufig mit dem Glücksspiel, auch wenn Sie nicht spielen?

Auch wenn Sie auf eine oder mehrere Fragen mit „Ja“ geantwortet haben, heisst das noch nicht, dass Sie ein „Problemspieler „oder eine “Problemspielerin“ sind. Aber es könnte ein Signal für Sie sein, sich Unterstützung/Hilfe zu holen. Hinter einer problematischen Spielteilnahme steckt häufig ein Problem, das lösbar ist, wenn es mit den richtigen Massnahmen behandelt wird. In aller Regel ist ein Gespräch mit einer speziell ausgebildeten Fachperson sehr nützlich.

Selbsttest

Spielsperren

Bereiten Ihnen die Besuche im Casino nicht mehr dieselbe Freude, wie zu Beginn, oder geraten Sie durch häufiges Spielen gar in psychische Krisen, Finanznöte, familiäre Probleme oder Schwierigkeiten am Arbeitsplatz? Wir empfehlen Ihnen, etwas an Ihrem Spielverhalten zu ändern, respektive das Spielen um Geld ganz aufzugeben. Folgende flankierende Massnahmen kann Ihnen dabei das Casino als Serviceleistung anbieten:

Freiwillige Spielsperre

Eine freiwillige, selbst beantragte Spielsperre bietet eine hochwirksame Unterstützung bei Spielproblemen. Sie verhindert den Zutritt zu allen Schweizer Casinos.

Angeordnete Spielsperre

Das Spielbankengesetz sieht vor, dass Gäste, die in Zusammenhang mit dem Glücksspiel in Probleme geraten, auch gegen ihren Willen vom Spiel abgehalten werden können. Das Casinopersonal ist dafür ausgebildet, problematisches Verhalten bestmöglich zu erkennen, mit den entsprechenden Gästen das Gespräch zu suchen und je nach Situation eine Spielsperre zu verhängen.

Vorgehen

Wenn Sie eine Spielsperre beantragen möchten, bitten wir Sie sich im Casino direkt an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter zu wenden. Sie können aber auch ein Casino Ihrer Wahl anrufen und die für das Sozialkonzept verantwortliche Person verlangen. In beiden Fällen wird man Sie rasch, unkompliziert und diskret unterstützen.

Das Casino St. Moritz nimmt Ihre Spielprobleme ernst. Um Ihnen bestmögliche Unterstützung bieten zu können, arbeiten wir eng mit unabhängigen Fachleuten des Sozialbeirats Schweizer Spielbanken zusammen. Unser Sozialkonzeptverantwortlicher steht Ihnen gerne für ein erstes Gespräch zur Verfügung – persönlich im Casino oder per Telefon zur Terminvereinbarung unter 081 837 54 54. Darüber hinaus bieten Ihnen auch folgende Institutionen Unterstützung:
Regionaler Sozialdienst Oberengadin / Bergell
Suchtberatung
A l’En 2
7503 Samedan
Tel. 081 257 49 10 / Fax 081 257 49 13
rsd.samedan@soa.gr.ch
Die dargebotene Hand
www.143.ch, Tel. 143
sos.spielsucht.ch
Sozialbeirat Schweizer Spielbanken
www.spielprobleme.ch
Fachstelle für Suchtprävention
www.careplay.ch
Informationen über die Spielsucht. Präventionskonzepte, Koordination und Vermittlung von Hilfsangeboten, Forum.
Eidgenössische Spielbankenkommission, Bern
www.esbk.ch

Öffnungszeiten

  • Slots & Bar: ab 15:00 Uhr
  • Tische: ab 18:00 Uhr
  • Schliesszeit: 3:00 Uhr morgens

Kontakt